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   BSG, 02.10.1984 - 5b RJ 106/83   

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https://dejure.org/1984,2518
BSG, 02.10.1984 - 5b RJ 106/83 (https://dejure.org/1984,2518)
BSG, Entscheidung vom 02.10.1984 - 5b RJ 106/83 (https://dejure.org/1984,2518)
BSG, Entscheidung vom 02. Oktober 1984 - 5b RJ 106/83 (https://dejure.org/1984,2518)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Vorrang der Rehabilitation vor Rente

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rehabilitation - Kostenübernahmeantrag - Suchtkrankheit - Entwöhnungsbehandlung - Rehabilitationsbedürftigkeit - Kostenübernahme

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Vorrang der Rehabilitation vor Rente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 57, 157
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 79/93

    Rentenversicherung - berufliche Rehabilitation - Gesamtplan - Ermessensfehler

    Dies wäre aber die Voraussetzung für eine ihr obliegende sachgerechte Ermessensentscheidung über das "Wie" der Rehabilitation gewesen (BSGE 57, 157; 66, 87; SozR 2200 § 1237 Nr 23).
  • BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 25/10 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Arbeitstherapie für gesetzlich

    Andererseits bedarf ein Antrag weder zwingend einer Unterschrift des Versicherten noch einer beigefügten Einverständniserklärung des Rehabilitanden (vgl zum Fall einer vorliegenden Einverständniserklärung BSGE 57, 157, 159 = SozR 2200 § 1236 Nr. 45) .
  • BSG, 17.07.1985 - 1 RA 11/84

    Finalprinzip der Rehabilitation - Zuständigkeit bei Behandlung in Kur- oder

    Den erst nach Beginn einer längerdauernden medizinischen Maßnahme zur Rehabilitation gestellten Antrag des Versicherten auf Gewährung dieser Maßnahme darf der Rentenversicherungsträger für die Zeit ab Eingang des Antrages nicht allein wegen verspäteter Antragstellung ablehnen (Anschluß an BSG 2.10.1984 5b RJ 106/83 = SozR 2200 § 1236 Nr. 45).

    Hierfür spreche vor allem, daß der Grundsatz des Vorranges der Rehabilitation vor Rente (§ 7 RehaAnglG) als Sollvorschrift ausgestattet sei, daß auf die Rente selbst bei Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch bestehe und daß die Rentenversicherungsträger im Rahmen des RehaAnglG aufgrund einer Mußvorschrift (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 RehaAnglG) zur medizinischen Rehabilitation verpflichtet seien (so insbesondere BSGE 50, 47, 150 f. = SozR 2200 § 184a Nr. 3 S. 13 und Urteil vom 2. Oktober 1984 - 5b RJ 106/83 -).

    Ergänzend dazu hat der 5b-Senat des BSG in seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 2. Oktober 1984 - 5b RJ 106/83 - ausgesprochen, bei einer Drogensuchtbehandlung stehe es ohne eine vor deren Beginn mögliche Antragstellung nicht im Ermessen des Rentenversicherungsträgers, de-, m Versicherten die Kosten der von ihm selbst eingeleiteten Entziehungskur zu erstatten.

  • BSG, 16.11.1993 - 4 RA 22/93

    Behinderungsbedingte Kfz-Zusatzausstattung Verpflichtungsklage - Ermessen

    Dies folgt daraus, daß die Ermessensentscheidung des Rentenversicherungsträgers über die Gewährung von Rehabilitationsleistungen eine zukunftsorientierte, mit prognoseähnlichen Elementen vermischte und die Umstände des Einzelfalles abwägende, Entscheidung ist (BSGE 54, 91SozR 2200 § 1236 Nr. 37; BSG SozR 2200 § 1236 Nr. 45; BSG USK 9254).

    Hiermit wäre - wie bereits der 5. Senat des BSG zur Rechtslage vor Inkrafttreten der KfzHV geklärt hat (BSGE 54, 91SozR 2200 § 1236 Nr. 37; SozR 2200 § 1236 Nr. 45 S. 102) - unvereinbar, wenn der Versicherungsträger darauf beschränkt würde, die Kosten einer selbstbeschafften Rehabilitationsleistung in der jeweils angefallenen Höhe zu bezuschussen.

    War also die rechtzeitige Antragstellung möglich, sind - wie der 5. Senat des BSG sogar im Blick auf wiederkehrende Leistungen zur Rehabilitation geklärt hat (BSGE 57, 157SozR 2200 § 1236 Nr. 45) - Leistungen (und Aufwendungsersatz) für die Zeit vor dem Antrag nicht zu gewähren.

  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 44/93

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kraftfahrzeughilfe

    War also die rechtzeitige Antragstellung möglich, sind - wie der 5. Senat des BSG sogar im Blick auf wiederkehrende Leistungen zur Reha geklärt hat (BSG SozR 2200 § 1236 Nr 45) - Leistungen und Aufwendungsersatz für die Zeit vor dem Antrag nicht zu gewähren.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 7 R 602/14

    Kinderrehabilitation - Erstattung selbstbeschaffter Leistungen -

    Diese letztgenannte Tatbestandsvariante ist nicht heranziehbar, wenn der Rehabilitationsträger mit dem Leistungsbegehren vor Durchführung der Rehabilitationsleistung nicht befasst worden ist (vgl. Hess. LSG, Urteil vom 24. Juni 2015 - L 5 R 418/14 - ; Ulrich in jurisPK-SGB IX, a.a.O., § 18 Rdnr. 48; zur früheren Rechtslage bereits BSGE 57, 157, 159 = SozR 2200 § 1236 Nr. 45; BSGE 58, 263, 270 f. = SozR § 1237 Nr. 20; zur ständigen Rechtsprechung im Recht der Krankenversicherung ferner BSGE 98, 26 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 12 ; BSG, Urteil vom 8. September 2015 - B 1 KR 14/14 R - ).
  • BSG, 29.04.1997 - 8 RKn 31/95

    Anspruch auf Kfz-Hilfe

    Für den von § 10 KfzHV vorausgesetzten Antrag gilt einerseits, daß ihm als Rehabilitationsantrag dieser Art materiell-rechtliche Bedeutung zukommt (vgl. BSG vom 8. September 1982, BSGE 54, 91 = SozR 2200 § 1236 Nr. 37; 2. Oktober 1984, SozR 2200 § 1236 Nr. 45 S. 101; 16. November 1993, SozR 3-5765 § 10 Nr. 1 S. 6 m.w.N.), andererseits - zumal er vor dem Abschluß des Kaufvertrages über das Kfz gestellt werden soll (§ 10 Satz 1 KfzHV) - stellt er sich als ein Initiativakt dar, der in zeitlicher Beziehung dem Bewilligungsverfahren vorgeordnet ist (vgl. hierzu BSG vom 23. April 1992, SozR 3-2200 § 1236 Nr. 3 S. 11).
  • LSG Sachsen, 15.05.2008 - L 2 AS 123/07

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Voraussetzungen des

    An die Spezifizierung des Antrages sind keine zu strengen Anforderungen zu stellen (vgl. etwa BSG, Urteil vom 02. Oktober 1984 - 5b RJ 106/83 - BSGE 57, 157, 159); vielmehr hat der Sozialleistungsträger in Anwendung der Grundsätze der §§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) den wirklichen Willen des Antragstellers zu erforschen und muss dessen Erklärungen entsprechend auslegen (BSG, Urteil vom 25. Juli 2995 - 10 RKg 9/94 - BSGE 76, 203, 205).
  • BSG, 16.11.1989 - 5 RJ 3/89

    Stationäre Entgiftungsbehandlung als medizinische Leistung zur Rehabilitation

    Auf eine solche rechtliche Qualifizierung zielen ihrem gedanklichen Ansatz nach bereits die Überlegungen, die der erkennende Senat zur Begründung seines Urteils vom 2. Oktober 1984 - 5b RJ 106/83, BSGE 57, 157, 161 = SozR 2200 § 1236 RVO Nr. 45 - dargetan und an denen er in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 15. November 1989 - 5 RJ 1/89 - festgehalten hat.

    Daß eine solche Ausnahme speziell bei medizinischen Leistungen zur Rehabilitation dann gegeben ist, wenn für eine Rehabilitationsmaßnahme "medizinische Notwendigkeit und Erfolgsaussicht" besteht, hat der erkennende Senat bereits in seinem oben zitierten Urteil vom 2. Oktober 1984 aaO ausgesprochen.

  • BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 25/91

    Rehabilitation Suchtkranker psycho-therapeutische Betreuung als medizinische

    Im Schreiben vom 26. Juni 1986 an die Westfälische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation stellte das C. ... "für unseren derzeitigen Patienten, Herrn D. ... Sch.", ... also in Vertretung des Beigeladenen unter seinem damaligen Namen, einen ergänzenden Antrag auf Kostenübernahme für den anschließenden Aufenthalt im B. ... (s zur Bedeutung des Grundantrags und des Ergänzungsantrags Urteil vom 23. April 1992 - 13/5 RJ 12/90 -sowie BSGE 57, 157).
  • BSG, 08.05.2019 - B 8 SO 75/18 B

    Leistungen der Eingliederungshilfe

  • BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 20/90

    Kostenerstattung durch Rentenversicherungsträger für die Entgiftungsbehandlung

  • BSG, 27.02.1991 - 5 RJ 51/90

    Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen bei Suchtkranken

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2012 - L 7 AL 76/10

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Lösung vom bisherigen

  • BSG, 06.05.1998 - B 13 RJ 29/97 R

    Stationäre Entgiftungsbehandlung für Suchtkranke durch den

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2022 - L 3 R 764/21

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 27/91

    Kostenerstattung durch Rentenversicherungsträger für Unterbringung in

  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 57/91

    Erstattungsanspruch - Alkoholsucht - Entwöhnungsbehandlung - Übergangseinrichtung

  • BSG, 05.12.1989 - 5 RJ 76/88

    Zum Erstattungsanspruch nach § 104 SGB 10 - Aufenthalt in einem Übergangswohnheim

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2012 - L 7 AL 104/12
  • SG Lüneburg, 02.08.2006 - S 14 RA 190/04
  • LSG Niedersachsen, 01.03.1990 - L 1 J 28/87
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